PV-Förderungen – neu ab 2024
Die PV-Förderung ab 2024 ist neue organisiert.
Für PV-Anlagen bis 35 Kilowatt peak (kWp) sowie dazugehörige Speicher, sofern sie gemeinsam im Zuge von einem Projekt umgesetzt werden, gilt der Nullsteuersatz. Das bedeutet, es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet.
1. Option: Befreiung von der MWSt (dh. – 16,7% vom bish. Brutto-Rechnungsbetrag!)
Alle Infos finden Sie unter: Umsatzsteuerbefreiung oder Förderung
2. Option: Förderung wie bisher (für jene, die einen USt-Rechnung benötigen)
–> Antrag über die eag-abwicklungsstelle.at
– Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung finden Sie unter: Antragstellung (oem-ag.at)
– Leitfaden zur Antragstellung: Leitfaden – EAG Investitionszuschüsse PV Anlagen & Stromspeicher
– Vier Schritte vom Antrag bis zur Auszahlung der eag-investitionszuschuesse
Weitere hilfreiche Infos finden Sie unter: EAG Investzuschuss | PHOTOVOLTAIC AUSTRIA
Weitere Förder-Calls 2023:
keine weiteren Förder-Calls mehr für 23 vorgesehen!
Welche Förderhöhen für PV (nach EAG) gibt es?
1. Option: keine USt –> Brutto = Netto
für Anlagen bis 35 kWp – samt Stromspeicher
2. Option – Förderung wie bisher (für jene, die eine USt-Rechnung benötigen)
Fördersätze wie bisher:
Kategorie A: 0,1 – 10 kWp : 285 Euro/kWp
Kategorie B: >10 – 20 kWp: 250 Euro/kWp
Kategorie C: >20 – 100 kWp: 160 Euro/kWp (max.)
Kategorie D: >100 – 1MWp: 140 Euro/kWp (max.)
Speicher: 200 Euro/kWh (max. 50 kWh)
Stromspeicher-Förderung 2024_abApril
Fördergegenstand:‘
Gefördert werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu 50 kWh.
Mindestgröße:
4 kWh neu errichtete nutzbare Stromspeicherkapazität sowie mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp installierter Engpassleistung.
Die Förderpauschale:
beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität. Die Stromspeicheranlagen können
auch größer gebaut werden, wobei die Förderung nur bis zu den angegebenen Grenzen erfolgt.
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter
www.speicher.klimafonds.gv.at –> Infoblatt
Wie hoch ist der aktuelle ÖMAG-Einspeisetarif lt. Ökostromgesetz?
zwischen min. 4,6549 und max. 7,7581 ct/kWh. Der ÖMAG-Einspeisetarifs wird seit 1.1.2024 neu ermittelt - siehe folgende Infos! Informationen zur ÖMAG-Einspeisung finden Sie unter: Marktpreis (oem-ag.at)
Welche Förderungen gibt es für Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen (Land+Bund)
Land: Förderungen zu Energie/Heizung/ Mobilität/ etc : --> Umweltförderungen Steiermark
Förderungen zu baulichen Sanierungsmaßnahmen: --> Wohnhaussanierung --> "Kleine Sanierung" --> "Umfassende energetische Sanierung" Bund: Umweltförderung-Privatpersonen (alle Maßnahmen)
--> Heizungstausch ("Raus aus Öl/Gas") --> Sanierungsscheck
Ich-Tus-Ratgeber-Foerderungen_Land_und_Bund_2024
Zusammenfassung (ohne Gewähr!) : Fördermöglichkeiten24
Bundesförderung Raus aus Öl und Gas
Mit der Förderaktion „Raus aus Öl und Gas für Private“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau gefördert.
Die Förderung beträgt bis ca. 75% förderungsfähigen Kosten . Zusätzlich gibt es noch verschiedene Bonusbeträge.
(Genaue Informationen – siehe Infoblatt!)
Mehr Informationen finden Sie unter: raus aus Öl und Gas
Entwicklung der Spotmarktpreise für Stromm (lt. EXAA)
Die Entwicklung der Spotmarkpreise finden Sie unter:
Aktuelle österreichische Strompreise
Was bringt die Stromkostenbremse für Haushalte
Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr gefördert. Das heißt: bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 kWh übernimmt der Bund einen Teil der Stromrechnung.
Die Stromkostenbremse bewirkt bei allen Nettoenergiepreisen über 10 Cent pro kwh einen Zuschuss von maximal 30 Cent pro kWh.
Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, erhalten ein Zusatzkontingent. Jede zusätzliche Person wird mit einem Kontingent von 350 kW/h zu 30 Cent unterstützt.
Der Förderzeitraum läuft von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024. Die Stromlieferanten berücksichtigen diesen Zuschuss automatisch, es braucht keinen Antrag dazu.
Was sind die wichtigsten Energiespar-Möglichkeiten im Haushalt?
Einfache Tipps, wie Sie Energie im Haushalt sparen können, finden Sie auf der Website des BM f. Klima&Energie mission11.at. Für die Bereiche Heizen, Warmwasserbereitung, Strom und Mobilität finden Sie dort Hinweise, die Sie ohne oder mit nur sehr geringen Investitionen im Alltag gleich umsetzen können.
Zu jedem Themenbereich gibt darüber hinaus es weiterführende Links mit ausführlicheren Informationen und Erklärungen, sowie Hinweise auf Einsparmöglichkeiten, die größere Investitionen erfordern.
Welches neue Heizsystem passt am besten zu meiner Wohnsituation?
In der klimaaktiv Heizungs-Matrix werden erneuerbare Heizungssysteme in ein Ampelsystem gegliedert. …je grüner umso besser…
Die Kriterien Heizkomfort, Investitionskosten sowie CO2-Emissionen sind dabei besonders hoch gewichtet.
Wo bekomme ich nähere Informationen zu Fragen rund um das Thema Energie-Nachhaltigkeit?
Bei allen Energieberatungsstellen erhalten Sie passende Auskünfte.
Direkte Fragen richten können Sie gerne direkt an mich richten unter: eBeratung_Ranz
Ratgeber und Broschüren des Landes Steiermark zu Energiespar-Effizenz-Themen („ich-tus-Ratgeber“)
Informieren Sie sich über alle relevanten Themen zum Energiesparen und Energieeffizienz